Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie in Sachsen-Anhalt oder haben Sie Fragen rund um das Thema Energieeffizienz? Kontaktieren Sie uns:
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Martin Kowallik · Energieberater und gelisteter Energie-Effizienz-Experte des Bundes
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein zentrales Dokument, das entscheidende Informationen über den energetischen Zustand einer Immobilie enthält.
Er liefert eine Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes, Auskunft über den jährlichen Energiebedarf bzw. Energieverbrauch und Details über das Baujahr, die Bauart und das verwendete Heizsystem. Damit schafft der Energieausweis Transparenz und fungiert als Indikator für potentielle Käufer, Mieter und Eigentümer hinsichtlich des Energiebedarfs der Immobilie.
In Deutschland sind Eigentümer, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten. Diese Pflicht besteht grundsätzlich auch bei umfassenden Sanierungen und Modernisierungen. Sie betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, wobei es Ausnahmen für bestimmte denkmalgeschützte Gebäude gibt. Der Energieausweis spielt somit eine Schlüsselrolle bei der Beurteilung und Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Generell wird zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Energieausweis für Ihre Immobilie in Sachsen-Anhalt? Kontaktieren Sie uns!
Was ist ein Bedarfsausweis?
Ein Bedarfsausweis ist eine Art von Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes berechnet. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, wird der Bedarfsausweis auf Basis einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes erstellt. Dies umfasst die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und weitere gebäudetechnische Aspekte. Der Bedarfsausweis ist daher besonders aussagekräftig und unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises, der auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Gebäudes erstellt wird. Er basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und berücksichtigt dabei die Witterungsverhältnisse. Die erstellten Werte sind somit stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig. Im Vergleich zum Bedarfsausweis ist der Verbrauchsausweis weniger detailliert, aber auch einfacher und kostengünstiger in der Erstellung. Er liefert einen ersten Anhaltspunkt über die Energieeffizienz eines Gebäudes, kann jedoch durch individuelles Verbrauchsverhalten der Bewohner beeinflusst sein.
Ab wann brauche ich einen Energieausweis?
In Deutschland besteht eine Pflicht zum Vorlegen eines Energieausweises beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Darüber hinaus ist er auch bei umfassenden Sanierungen und Modernisierungen erforderlich. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, wobei es einige Ausnahmen gibt, beispielsweise für bestimmte denkmalgeschützte Gebäude.
Für welche Immobilien wird ein Energieausweis benötigt?
„Herzlichen Dank für die rasche und problemlose Anfertigung des Energieausweises für unser Möckerner Haus. Der Verkauf stand kurz bevor und wir waren in Eile.“
~ Familie Specht (Möckern)
Grundsätzlich wird ein Energieausweis für alle Wohn- und Nichtwohngebäude benötigt, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Das umfasst Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien und viele mehr. Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Baujahr des Gebäudes und die Anzahl der Wohnungen. So ist beispielsweise für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Regelung Ausgenommen.